Wegfall von Industriezöllen
Die Änderung des Zolltarifgesetzes vom Herbst 2021 und damit die Abschaffung der Industriezölle tritt wie vorgesehen am 1. Januar 2024 definitiv in Kraft. Der Bundesrat bestätigte Ende Januar 2023 seinen Beschluss vom Februar 2022.
Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme von Landwirtschafts- und Fischereiprodukten. Die Abschaffung der Industriezölle betrifft somit Waren der Kapitel 25–97 des Zolltarifs mit Ausnahme gewisser Produkte der Kapitel 35 und 38, die als
Landwirtschafsprodukte gelten.
Die Vereinfachung der Zolltarifstruktur betrifft ausschliesslich die Industrieprodukte der Zolltarifkapitel 25–97. Die über 9’000 Zolltarifnummern werden auf rund 7’500 reduziert, da die feine Unterteilung, die heute eine differenzierte Zollerhebung ermöglicht, im Industriebereich nicht mehr notwendig ist.
Die Aufhebung der Industriezölle und die Vereinfachung des Zolltarifs führen zu einer Anpassung des Schweizer Zolltarifs Tares. Die angepassten Stammdaten des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) müssen von den betroffenen Unternehmen übernommen werden. Das BAZG wird die dafür notwendigen Informationen bis Herbst 2023 auf dieser Website zur Verfügung stellen. Unter «Weitere Informationen» ist eine Excel-Tabelle mit der ab 1. Januar 2024 gültigen Tarifstruktur und der Konkordanzliste (2022 vs. 2024) aufgeschaltet.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) der Schweiz hat auf seiner Website eine Seite mit häufig gestellten Fragen (FAQs) zur Abschaffung der Industriezölle veröffentlicht. Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen zur Verfügung.